Der Verein für Arbeitsmarktmassnahmen (VAM) des Kantons Zug ist eine privatrechtliche Organisation, welche im Auftrag des Kantons Zug die Integration von stellensuchenden Personen in den Arbeitsmarkt vielseitig fördert. Dazu zählt das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV, welches die Beratung, Betreuung und Vermittlung der Stellensuchenden als Hauptaufgabe hat und Anlaufstelle für Zuger Unternehmen mit offenen Stellen ist.
Wir suchen nach Vereinbarung:
Leitung RAV (80-100%), Mitglied der Geschäftsleitung VAM
Als Leitung RAV tragen Sie die Gesamtverantwortung für Zielerreichung, Qualität und Weiterentwicklung des RAV Zug.
Sie führen vier Teamleitende direkt, verantworten einen Bereich mit über 30 Mitarbeitenden und setzen den Leistungsauftrag des Kantons um.
In dieser Funktion berichten Sie an den Vorsitz der Geschäftsleitung.
Welches Profil bringen Sie mit:
- Zwingend: Ausgewiesene Führungserfahrung in einem RAV (Teamleitung oder höher)
- Erfahrung als RAV-Personalberater
- HR-Fachausweis mit Führungsweiterbildung oder Studium (HR/Betriebswirtschaft)
- Ausgeprägte Leadership-, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen, hohe Umsetzungsstärke
Welche Aufgaben Sie erwarten:
- Fachliche und personelle Führung der Teamleitenden und unterstellten Mitarbeitenden
- Festlegen und Umsetzen der RAV-Jahresziele
- Massnahmenplanung und -umsetzung zur Verbesserung der Wirkungsindikatoren
- Planung und Leitung von Teamleitungssitzungen und Plenen
- Optimierung von Prozessen und Abläufen
- Gewährleisten eines transparenten Informationsflusses intern und extern
- Eigene Dossierführung
Was Sie von uns erwarten dürfen:
- Eine sinnstiftende Tätigkeit am Puls des Zuger Arbeitsmarktes und der Arbeitsintegration sowie ein von hoher Eigenverantwortung geprägter Arbeitsbereich
- Kooperative Führungs- und Teamstrukturen in einer lernenden Organisation, wo Sie sich aktiv als Sparringpartner einbringen können
- Einen modernen, gut eingerichteten Arbeitsplatz, welcher mit ÖV und Individualverkehr sehr gut erreichbar ist
- Zeitgemässe Anstellungsbedingungen